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Die Prämienbörse ist eine bundeslandspezifische Internetplattform, die
Landwirtschaftsbetrieben die Möglichkeit bietet, landwirtschaftliche
Zahlungsansprüche unter einem anonymen Nutzernamen zu handeln. Sie
ist gegen einen Missbrauch durch ein Identitätsprüfverfahren gesichert.
Die Plattform bietet die Möglichkeit, Verkaufsangebote als auch Kaufgesuche
einzustellen. Ein Vertragsabschluss kann im Rahmen eines Sofortkaufverfahrens
oder Bieterverfahrens zustande kommen.
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Die Anmeldung ist nur Landwirtschaftsbetrieben mit einer Betriebsnummer
(reguläres Mitglied) oder Bauernverbänden bzw. Beratern (Treuhandmitgliedern)
möglich.
Bei der Erstanmeldung erhalten Sie ein Passwort, mit dem Sie sich zunächst
auf der Prämiebörse einloggen können. Wir empfehlen Ihnen das Einstiegspasswort
nach der Erstanmeldung unter Konto/Kontoeinstellungen zu ändern. Die
Erstanmeldung berechtigt zur Einsichtnahme der Angebote jedoch
nicht zur aktiven Teilnahme an der Börse (Bieten, Sofortkaufen, Einstellen von
Zahlungsansprüchen). Die aktive Teilnahme ist erst nach einer Idenditätsprüfung
möglich. Diese Prüfung dient Ihrer Sicherheit. Sie bietet Ihnen Schutz vor
falschen Angaben von Börsenteilnehmern in Bezug auf Identität und
Vertretungsbefugnis. Nach der Identitätsprüfung ist die aktive Teilnahme am
Handel möglich. Das Mitglied erhält den Status geprüftes Mitglied.
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Idenditätsprüfung
Nach Ihrer Erstanmeldung erhalten Sie eine Mail mit Ihrem Passwort, einer
Anleitung zur Nutzung der Börse und eine Identitätserklärung.
Voraus-setzung zur aktiven Teilnahme an der Börse ist die Abgabe einer
Identitäts-erklärung und die Übersendung eines Dokumentes, aus der die Identität
des Betriebes hervorgeht. Das kann das Deckblatt eines Bewilligungsbeschei-des
sein, auf dem die vertraulichen Angaben wie Auszahlungsbetrag und Flächen
geschwärzt sind oder auch jedes andere Dokument (z.B. Register-auszug bei
juristischen Personen) aus der die Identität des Betriebes hervor-geht. Die
Identitätserklärung dient Ihrer Sicherheit und verhindert, dass Unbe-fugte
Zugang zur Börse erhalten. Die Identitätserklärung drucken
Sie bitte aus und versehen es mit einer rechtsverbindlichen Unterschrift. Sie
können die Erklärung und das Dokument, welches die Identität ihres Betriebes
bestätigt an unser Büro nach Erfurt faxen (Fax: 0361-3469-885) oder uns mit der
Post zuschicken. Nach einer Überprüfung
Ihrer Daten wird Ihre Mitglied-schaft auf den Status geprüftes Mitglied gesetzt.
Sie sind dann zum uneingeschränkten Handel auf der Plattform berechtigt.
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Das Einstellen von Angeboten ist erst nach einer Identitätsprüfung möglich.
Das Einstellen kann im Rahmen eines Bieterverfahrens, eines
Sofortkauf-verfahrens oder eines kombinierten Bieter-/Sofortkaufverfahrens
erfolgen. Solange kein Gebot vorliegt kann das Angebot gelöscht, geändert
oder ausgesetzt werden. Für das Einstellen, Löschen, Neueinstellen oder Ändern
entstehen keinerlei Kosten.
Folgende Angaben sind für das Einstellen eines Angebotes erforderlich:
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Die Registriernummer des Zahlungsanspruches finden Sie auf Ihrem Bescheid zur
Feststellung der Zahlungsansprüche. Die Registriernummern werden als so genannte
Blöcke ausgegeben. Jeder Block enthält eine bestimmte Anzahl von
Zahlungsansprüchen mit den gleichen Eigenschaften (z.B. 09 AAJDD 125-150). Die
ersten beiden Ziffern geben das Bundesland an (z.B. 09), die 5 folgenden
Buchstaben geben den Block an, die folgenden Zahlen geben die zu dem Block
zugehörigen Zahlungsansprüche an (z.B. 125 – 150). Zum Einstellen in der
Prämienbörse geben Sie bitte immer nur einen ! Zahlungsanspruch aus dem
entsprechenden Block an (z.B. 09 AAJDD 135).
Die Eingabe mehrer Zahlungsansprüche wird dadurch unterstützt, dass
beim Aufruf von „weiteren Anspruch“ das Eingabeformular bereits mit dem
folgenden Zahlungsanspruch vorbelegt ist. Die Eingabe auch mehrerer
Zahlungsansprüche ist dann sehr schnell möglich.
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Geben Sie bitte das Bundesland an, in dem der Zahlungsanspruch
angeboten werden soll.
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Der Nennbetrag ist der Auszahlungsbetrag des Zahlungsanspruches der auf
Ihrem Förderbescheid angegeben wird. Dieser kann sich zwischen 2010 und 2013
auf Grund des Abschmelzens der „Top Up“ ändern. Die Prämienbörse bietet Ihnen
die Möglichkeit, eine Rentenbarwertberechnung durchzuführen, die diesen Umstand
berücksichtigt. Mit Hilfe dieses Werkzeuges können Sie einen Vergleichswert
berechnen lassen, der Sie bei Ihrer Entscheidung zur Abgabe eines Gebotes
unterstützt.
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Die Art des Anspruches (Stilllegung, Ackerland, Grünland, Ackerland mit OGF)
entnehmen Sie bitte ebenfalls Ihrem Förderbescheid. Anteilige Zahlungsansprüche
entstehen lediglich bei der erstmaligen Ausgabe der Zahlungsansprüche. Sie
können keine vollen Zahlungsansprüche teilen und zum Verkauf anbieten.
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Der Sofortkaufpreis ist der Preis für den Sie den Zahlungsanspruch im
Sofortkaufverfahren anbieten. Jedes geprüfte Mitglied kann durch drücken des
Sofortkaufbuttons den Zahlungsanspruch zu diesem Preis erwerben. Mit Drücken
des Sofortkaufpreises kommt der Kaufvertrag zustande.
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Der Mindestkaufpreis setzt das Mindestgebot im Bieterverfahren fest.
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Hier geben Sie bitte die Laufzeit des Angebotes in Tagen ein.
Ihr Angebot wird in die Angebotsseite des jeweiligen Teilmarktes (Bundsland)
und in Ihrer Kontoübersicht eingestellt. Der Informationsservice der Website
informiert sämtliche Interessenten über Ihr Angebot.
Bedenken Sie bitte, dass Sie mit dem Einstellen des Anspruches ein
verbindliches Angebot zum Vertragsabschluss über diesen Zahlungsanspruch
abgeben.
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Als geprüftes Mitglied haben Sie die Möglichkeit, Zahlungsansprüche zu
kaufen. Eine Liste der Angebote finden Sie unter Börse/Angebote. Sie können die
Angebote nach den von Ihnen vorgegebenen Muster
sortieren und filtern. Durch Anklicken eines Sie interessierenden Angebotes
erscheinen weitere Details zum Zahlungsanspruch. Sie haben nun verschieden
Möglichkeiten auf dieses Angebot zu reagieren. Durch Betätigen des Schalters
„Beobachten“ wird dieser Zahlungsanspruch Ihrer Beobachtungsliste hinzugefügt.
Die Beobachtungsliste können Sie in Ihrer Kontoübersicht einsehen.
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Durch Betätigen des Schalters „Bieten“ nehmen Sie am Bieterverfahren teil.
Sie können nun einen Preis eingeben, den Ihnen der Zahlungsanspruch maximal
wert ist. Der systemeigene Bietmanager stellt bis zum Erreichen des von Ihnen
eingegebenen Wertes sicher, dass immer nur 1 € über dem aktuellen Preis geboten
wird. Das von Ihnen abgegebene Maximalgebot wird vor den anderen Teilnehmern
geheim gehalten. Nach Abgabe des Gebotes erhalten Sie eine Informationen
darüber, ob Sie Höchstbietender sind und wie hoch der aktuelle Preis ist.
Beispiel:
Ein Zahlungsanspruch wird zum Mindestkaufpreis von 500 € und Sofortkaufpreis
von 2.000 € angeboten.
Landwirt Meier (USERNAME: Bintje) will für den Anspruch maximal 800 €
ausgeben. Er gibt diesen Wert als Gebotspreis ein. Nach Abgabe des Gebotes
erhält er eine Mitteilung, dass er Höchstbietender ist und der aktuelle Preis
nun 501 € beträgt.
Landwirt Müller (USERNAME: Adretta) überlegt nun ebenfalls, diesen mit einem
aktuellen Preis von 501 € geführten Zahlungsanspruch zu ersteigern. Der
Anspruch ist Ihm aber nur 550 € Wert. Nach Eingabe dieses Gebotes erhält
Landwirt Müller die Information, dass er von Bintje (tatsächlicher Name bleibt
geheim) überboten wurde und der aktuelle Preis jetzt bei 551 € liegt.
Landwirt Schulz (USERNAME: Forelle) ist dieser Anspruch 1.200 € wert. Nach
Eingabe dieses Gebotes erhält er die Mitteilung, dass er Höchstbietender ist
und der aktuelle Preis 801 € beträgt. (Anm.:1 € mehr als das Gebot von Landwirt
Meier)
Mit Ablauf der Laufzeit endet das Gebotsverfahren. Es kommt ein Vertrag über
den Zahlungsanspruch zwischen dem Anbieter und dem Höchstbietenden (in diesem
Fall mit Landwirt Schulz) zum aktuellen Preis (in diesem Fall 801 €) zustande.
Bedenken sie bitte, dass Sie bis zum Ablauf der Laufzeit jederzeit überboten
werden können. Zudem kann das Bieterverfahren jederzeit durch Sofortkauf
beendet werden.
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Soweit Sie beabsichtigen, den Zahlungsanspruch im Sofortkauf zu erwerben,
betätigen Sie bitte den Schalter Sofortkauf. Sie werden dann nochmals darauf
hingewiesen, dass Sie hiermit ein rechtsverbindliches Angebot annehmen und mit
der Annahme des Angebotes einen Kaufvertrag zu den eingestellten Konditionen
(Vertragstyp!) über den beschriebenen Zahlungsanspruch (Art, Nennbetrag)
zustande kommt. Durch Anklicken des Sofortkaufschalters kommt es unmittelbar
zum Vertragsschluss zwischen Anbieter und Sofortkäufer. Der Vertrag kommt dabei
unabhängig vom Ablauf des Bieterverfahrens oder den abgegebenen Geboten
zustande. Mit dem Sofortkauf erlöschen sämtliche Gebote. Das Bieterverfahren
ist mit dem Sofortkauf beendet.
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Nachdem Sie einen Zahlungsanspruch durch Sofortkauf oder im Rahmen des
Bieterverfahrens erworben haben, erhalten Sie eine Mail über die Identität Ihres
Vertragspartners und ein Exemplar des Kaufvertrags mit allen Vertragsinhalten.Mit dem Abschluss der Online-Auktion durch Versteigerung oder Sofortkauf
kommt zwischen Verkäufer und Käufer ein Vertrag nach § 433 ff BGB zustande. Der
Verkäufer ist verpflichtet, dem Käufer das Eigentum an dem Zahlungsanspruch als
handelbares Recht zu verschaffen. Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer
den vereinbarten Sofortkaufpreis, im Falle einer Auktion, den aktuellen Preis
zu zahlen. Rechte und Pflichten von Käufer und Verkäufer (Gewährleistung, Verzug,
Schadenersatz usw.) richten sich nach den Bestimmungen des BGB.
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Kosten fallen nur im Erfolgsfall
bei Abschluss eines Vertrages an. Für den Handel werden folgend Gebühren erhoben:
Einstellen von Zahlungsansprüchen kostenlos
Verkauf von Zahlungsansprüchen
kostenlos
Kauf von Zahlungsansprüchen 10
€ / Kauf
Einzelheiten zur Fälligkeit und Rechnungslegung entnehmen Sie bitte unserer
Gebührenordnung.
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Nach Ihrer Anmeldung werden Sie grundsätzlich auf den Marktplatz des
Bundeslandes geführt, in dem Ihr Betrieb angemeldet ist. Sie können aber auch
auf dem Marktplatz anderer Bundesländer teilnehmen und dort Zahlungsansprüche
erwerben. Bitte beachten Sie, dass diese Zahlungsansprüche nur mit Fläche aus
diesen Bundesländern aktiviert werden können. Zum Wechsel des Bundeslands
klicken Sie in der Angebots- bzw. Gesuchliste auf den Schalter „Bundesland
ändern“.
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