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Die Prämienbörse

Die Prämienbörse ist eine bundeslandspezifische Internetplattform, die Landwirtschaftsbetrieben die Möglichkeit bietet, landwirtschaftliche Zahlungsansprüche unter einem anonymen Nutzernamen zu handeln. Sie ist gegen einen Missbrauch durch ein Identitätsprüfverfahren gesichert.

 

Die Plattform bietet die Möglichkeit, Verkaufsangebote als auch Kaufgesuche einzustellen. Ein Vertragsabschluss kann im Rahmen eines Sofortkaufverfahrens oder Bieterverfahrens zustande kommen.

 

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Anmeldung / Sicherheit

Die Anmeldung ist nur Landwirtschaftsbetrieben mit einer Betriebsnummer (reguläres Mitglied) oder Bauernverbänden bzw. Beratern (Treuhandmitgliedern) möglich.

 

Bei der Erstanmeldung erhalten Sie ein Passwort, mit dem Sie sich zunächst auf der Prämiebörse einloggen können. Wir empfehlen Ihnen das Einstiegspasswort nach der Erstanmeldung unter Konto/Kontoeinstellungen zu ändern. Die Erstanmeldung berechtigt zur Einsichtnahme der Angebote jedoch nicht zur aktiven Teilnahme an der Börse (Bieten, Sofortkaufen, Einstellen von Zahlungsansprüchen). Die aktive Teilnahme ist erst nach einer Idenditätsprüfung möglich. Diese Prüfung dient Ihrer Sicherheit. Sie bietet Ihnen Schutz vor falschen Angaben von Börsenteilnehmern in Bezug auf Identität und Vertretungsbefugnis. Nach der Identitätsprüfung ist die aktive Teilnahme am Handel möglich. Das Mitglied erhält den Status geprüftes Mitglied.

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Idenditätsprüfung

Nach Ihrer Erstanmeldung erhalten Sie eine Mail mit Ihrem Passwort, einer Anleitung zur Nutzung der Börse und eine Identitätserklärung. Voraus-setzung zur aktiven Teilnahme an der Börse ist die Abgabe einer Identitäts-erklärung und die Übersendung eines Dokumentes, aus der die Identität des Betriebes hervorgeht. Das kann das Deckblatt eines Bewilligungsbeschei-des sein, auf dem die vertraulichen Angaben wie Auszahlungsbetrag und Flächen geschwärzt sind oder auch jedes andere Dokument (z.B. Register-auszug bei juristischen Personen) aus der die Identität des Betriebes hervor-geht. Die Identitätserklärung dient Ihrer Sicherheit und verhindert, dass Unbe-fugte Zugang zur Börse erhalten. Die Identitätserklärung drucken Sie bitte aus und versehen es mit einer rechtsverbindlichen Unterschrift. Sie können die Erklärung und das Dokument, welches die Identität ihres Betriebes bestätigt an unser Büro nach Erfurt faxen (Fax: 0361-3469-885) oder uns mit der Post zuschicken. Nach einer Überprüfung Ihrer Daten wird Ihre Mitglied-schaft auf den Status geprüftes Mitglied gesetzt. Sie sind dann zum uneingeschränkten Handel auf der Plattform berechtigt.

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Einstellen eines Angebotes

Das Einstellen von Angeboten ist erst nach einer Identitätsprüfung möglich. Das Einstellen kann im Rahmen eines Bieterverfahrens, eines Sofortkauf-verfahrens oder eines kombinierten Bieter-/Sofortkaufverfahrens erfolgen.  Solange kein Gebot vorliegt kann das Angebot gelöscht, geändert oder ausgesetzt werden. Für das Einstellen, Löschen, Neueinstellen oder Ändern entstehen keinerlei Kosten. Folgende Angaben sind für das Einstellen eines Angebotes  erforderlich:

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Registriernummer

Die Registriernummer des Zahlungsanspruches finden Sie auf Ihrem Bescheid zur Feststellung der Zahlungsansprüche. Die Registriernummern werden als so genannte Blöcke ausgegeben. Jeder Block enthält eine bestimmte Anzahl von Zahlungsansprüchen mit den gleichen Eigenschaften (z.B. 09 AAJDD 125-150). Die ersten beiden Ziffern geben das Bundesland an (z.B. 09), die 5 folgenden Buchstaben geben den Block an, die folgenden Zahlen geben die zu dem Block zugehörigen Zahlungsansprüche an (z.B. 125 – 150). Zum Einstellen in der Prämienbörse geben Sie bitte immer nur einen ! Zahlungsanspruch aus dem entsprechenden Block an (z.B. 09 AAJDD 135).

 

Die Eingabe mehrer Zahlungsansprüche wird dadurch unterstützt, dass beim Aufruf von „weiteren Anspruch“ das Eingabeformular bereits mit dem folgenden Zahlungsanspruch vorbelegt ist. Die Eingabe auch mehrerer Zahlungsansprüche ist dann sehr schnell möglich.

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Bundesland

Geben Sie bitte das Bundesland an, in dem der Zahlungsanspruch angeboten werden soll.

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Nennbetrag

Der Nennbetrag ist der Auszahlungsbetrag des Zahlungsanspruches der auf Ihrem Förderbescheid angegeben wird. Dieser kann sich zwischen 2010 und 2013 auf Grund des Abschmelzens der „Top Up“ ändern. Die Prämienbörse bietet Ihnen die Möglichkeit, eine Rentenbarwertberechnung durchzuführen, die diesen Umstand berücksichtigt. Mit Hilfe dieses Werkzeuges können Sie einen Vergleichswert berechnen lassen, der Sie bei Ihrer Entscheidung zur Abgabe eines Gebotes unterstützt.

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Art / Anteil

Die Art des Anspruches (Stilllegung, Ackerland, Grünland, Ackerland mit OGF) entnehmen Sie bitte ebenfalls Ihrem Förderbescheid. Anteilige Zahlungsansprüche entstehen lediglich bei der erstmaligen Ausgabe der Zahlungsansprüche. Sie können keine vollen Zahlungsansprüche teilen und zum Verkauf anbieten.

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Sofortkaufpreis

Der Sofortkaufpreis ist der Preis für den Sie den Zahlungsanspruch im Sofortkaufverfahren anbieten. Jedes geprüfte Mitglied kann durch drücken des Sofortkaufbuttons den Zahlungsanspruch zu diesem Preis erwerben. Mit Drücken des Sofortkaufpreises kommt der Kaufvertrag zustande.

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Mindestkaufpreis

Der Mindestkaufpreis setzt das Mindestgebot im Bieterverfahren fest.

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Laufzeit

Hier geben Sie bitte die Laufzeit des Angebotes in Tagen ein.

 

Ihr Angebot wird in die Angebotsseite des jeweiligen Teilmarktes (Bundsland) und in Ihrer Kontoübersicht eingestellt. Der Informationsservice der Website informiert sämtliche Interessenten über Ihr Angebot.

 

Bedenken Sie bitte, dass Sie mit dem Einstellen des Anspruches ein verbindliches Angebot zum Vertragsabschluss über diesen Zahlungsanspruch abgeben.

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Kauf eines Zahlungsanspruches

Als geprüftes Mitglied haben Sie die Möglichkeit, Zahlungsansprüche zu kaufen. Eine Liste der Angebote finden Sie unter Börse/Angebote. Sie können die Angebote nach den von Ihnen vorgegebenen Muster sortieren und filtern. Durch Anklicken eines Sie interessierenden Angebotes erscheinen weitere Details zum Zahlungsanspruch. Sie haben nun verschieden Möglichkeiten auf dieses Angebot zu reagieren. Durch Betätigen des Schalters „Beobachten“ wird dieser Zahlungsanspruch Ihrer Beobachtungsliste hinzugefügt. Die Beobachtungsliste können Sie in Ihrer Kontoübersicht einsehen.

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Bieterverfahren

Durch Betätigen des Schalters „Bieten“ nehmen Sie am Bieterverfahren teil. Sie können nun einen Preis eingeben, den Ihnen der Zahlungsanspruch maximal wert ist. Der systemeigene Bietmanager stellt bis zum Erreichen des von Ihnen eingegebenen Wertes sicher, dass immer nur 1 € über dem aktuellen Preis geboten wird. Das von Ihnen abgegebene Maximalgebot wird vor den anderen Teilnehmern geheim gehalten. Nach Abgabe des Gebotes erhalten Sie eine Informationen darüber, ob Sie Höchstbietender sind und wie hoch der aktuelle Preis ist.

Beispiel:

Ein Zahlungsanspruch wird zum Mindestkaufpreis von 500 € und Sofortkaufpreis von 2.000 € angeboten.

 

Landwirt Meier (USERNAME: Bintje) will für den Anspruch maximal 800 € ausgeben. Er gibt diesen Wert als Gebotspreis ein. Nach Abgabe des Gebotes erhält er eine Mitteilung, dass er Höchstbietender ist und der aktuelle Preis nun 501 € beträgt.

 

Landwirt Müller (USERNAME: Adretta) überlegt nun ebenfalls, diesen mit einem aktuellen Preis von 501 € geführten Zahlungsanspruch zu ersteigern. Der Anspruch ist Ihm aber nur 550 € Wert. Nach Eingabe dieses Gebotes erhält Landwirt Müller die Information, dass er von Bintje (tatsächlicher Name bleibt geheim) überboten wurde und der aktuelle Preis jetzt bei 551 € liegt.

 

Landwirt Schulz (USERNAME: Forelle) ist dieser Anspruch 1.200 € wert. Nach Eingabe dieses Gebotes erhält er die Mitteilung, dass er Höchstbietender ist und der aktuelle Preis 801 € beträgt. (Anm.:1 € mehr als das Gebot von Landwirt Meier)

 

Mit Ablauf der Laufzeit endet das Gebotsverfahren. Es kommt ein Vertrag über den Zahlungsanspruch zwischen dem Anbieter und dem Höchstbietenden (in diesem Fall mit Landwirt Schulz) zum aktuellen Preis (in diesem Fall 801 €) zustande. Bedenken sie bitte, dass Sie bis zum Ablauf der Laufzeit jederzeit überboten werden können. Zudem kann das Bieterverfahren jederzeit durch Sofortkauf beendet werden.

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Sofortkaufverfahren

Soweit Sie beabsichtigen, den Zahlungsanspruch im Sofortkauf zu erwerben, betätigen Sie bitte den Schalter Sofortkauf. Sie werden dann nochmals darauf hingewiesen, dass Sie hiermit ein rechtsverbindliches Angebot annehmen und mit der Annahme des Angebotes einen Kaufvertrag zu den eingestellten Konditionen (Vertragstyp!) über den beschriebenen Zahlungsanspruch (Art, Nennbetrag) zustande kommt. Durch Anklicken des Sofortkaufschalters kommt es unmittelbar zum Vertragsschluss zwischen Anbieter und Sofortkäufer. Der Vertrag kommt dabei unabhängig vom Ablauf des Bieterverfahrens oder den abgegebenen Geboten zustande. Mit dem Sofortkauf erlöschen sämtliche Gebote. Das Bieterverfahren ist mit dem Sofortkauf beendet.

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Vertragsabschluss / Abwicklung

Nachdem Sie einen Zahlungsanspruch durch Sofortkauf oder im Rahmen des Bieterverfahrens erworben haben, erhalten Sie eine Mail über die Identität Ihres Vertragspartners und ein Exemplar des Kaufvertrags mit allen Vertragsinhalten.Mit dem Abschluss der Online-Auktion durch Versteigerung oder Sofortkauf kommt zwischen Verkäufer und Käufer ein Vertrag nach § 433 ff BGB zustande. Der Verkäufer ist verpflichtet, dem Käufer das Eigentum an dem Zahlungsanspruch als handelbares Recht zu verschaffen. Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Sofortkaufpreis, im Falle einer Auktion, den aktuellen Preis zu zahlen. Rechte und Pflichten von Käufer und Verkäufer (Gewährleistung, Verzug, Schadenersatz usw.) richten sich nach den Bestimmungen des BGB.

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Kosten des Handels

Kosten fallen nur im Erfolgsfall bei Abschluss eines Vertrages an. Für den Handel werden folgend Gebühren erhoben:

 

Einstellen von Zahlungsansprüchen             kostenlos

Verkauf von Zahlungsansprüchen                 kostenlos

Kauf von Zahlungsansprüchen                     10 € / Kauf

 

Einzelheiten zur Fälligkeit und Rechnungslegung entnehmen Sie bitte unserer Gebührenordnung.

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Kauf und Verkauf in anderen Bundesländern

Nach Ihrer Anmeldung werden Sie grundsätzlich auf den Marktplatz des Bundeslandes geführt, in dem Ihr Betrieb angemeldet ist. Sie können aber auch auf dem Marktplatz anderer Bundesländer teilnehmen und dort Zahlungsansprüche erwerben. Bitte beachten Sie, dass diese Zahlungsansprüche nur mit Fläche aus diesen Bundesländern aktiviert werden können. Zum Wechsel des Bundeslands klicken Sie in der Angebots- bzw. Gesuchliste auf den Schalter „Bundesland ändern“.

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